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Werbeanzeige darf Mitbewerber nicht gezielt behindern

Im Wettbewerb zwischen Konkurrenzprodukten ist es untersagt, mit einer      Werbeanzeige die Mitbewerber gezielt zu behindern. Wer durch Werbung nicht      die Chancen des eigenen Produkts verbessern will, sondern nur die Verdrängung      der Mitbewerber beabsichtigt, hat die entsprechende Werbung zu      unterlassen. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz ist es dem      Anbieter eines regionalen Anzeigeblatts verboten, bei Lesern mit einem      Aufkleber für den Briefkasten zu werben, der den Einwurf anderer      Anzeige-blätter in Briefkästen gezielt verhindern soll.

Kategorie: Zivilrecht | Veröffentlicht am 11. Oktober 2013