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Kündigung nach ehrenrührigen Behauptungen über Vorgesetzte und Kollegen

Stellt ein Arbeitnehmer ehrenrührige Behauptungen über  Vorgesetzte und Kollegen auf, kann dies zu einer ordentlichen Kündigung  des Arbeitsverhältnisses führen. Dies haben die Richter des  Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (LAG) am 4.2.2014 entschieden.

In einem Fall aus der Praxis war eine Sekretärin in einer Stadtkämmerei  eines Landkreises beschäftigt. Sie erhob vor allem gegen die Kämmerin,   aber auch gegen weitere Kollegen schwere Vorwürfe. So sei es u. a. zu      Alkoholexzessen und sexuellen Handlungen während des Dienstes  gekommen. Der Landkreis kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis ordentlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist.

Die Richter des LAG haben die ordentliche Kündigung nach der  Vernehmung von Zeugen für berechtigt gehalten und die Kündigungsschutzklage  abgewiesen. Sie sahen als erwiesen an, dass die Sekretärin ihre  Kollegen zu Unrecht beschuldigt und hierdurch ihre arbeitsvertraglichen  Pflichten schwerwiegend verletzt habe. Die Tatsache, dass Arbeitsabläufe  in der Stadtkämmerei teilweise zu beanstanden gewesen seien,  rechtfertige oder entschuldige die ehrenrührigen Behauptungen nicht

Kategorie: Arbeitsrecht | Veröffentlicht am 11. April 2014