Gesetzbuch, Aktentasche und Robe

Aktuell

Anzahlungen auf den Reisepreis und Bemessung von Rücktrittspauschalen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich am 10.12.2014 in mehreren Verfahren mit   der Wirksamkeit von Klauseln in Reisebedingungen zu Anzahlungen auf den Reisepreis,   zu dem Zeitpunkt der Fälligkeit des Gesamtpreises und zu Rücktrittspauschalen   befasst. In allen Fällen verlangten die Reiseveranstalter Anzahlungen von   über 20 % des Reisepreises nach Erhalt der Reisebestätigung. Die Bezahlung   des Restbetrages sollte 45 Tage bzw. 40 Tage vor Reisebeginn erfolgen. In allen   Fällen stellte sich die Frage, ob ein Reiseveranstalter eine höhere   Anzahlung als die bisher anerkannten 20 % des Reisepreises verlangen kann, und   wenn ja unter welchen Voraussetzungen.
Eine abweichende Vorleistungspflicht, wie sie die Verpflichtung des Reisenden   zur Leis-tung einer Anzahlung darstellt, kann durch die AGB begründet werden,   wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Die Vereinbarung einer   höheren Anzahlungsquote in den AGB setzt aber zumindest voraus, dass der   Reiseveranstalter darlegt, dass die von ihm bei Vertragsschluss zu leistenden   Aufwendungen bei denjenigen Reisen, für die er höhere Anzahlung verlangt,   typischerweise die geforderte Quote erreichen. Dieser Darlegungspflicht kamen   die Reiseveranstalter in allen Fällen nicht nach.
Der BGH hat für die Fälligkeit des Gesamtpreises grundsätzlich   eine Zahlungsverpflichtung bis 30 Tage vor Reisebeginn als angemessen erachtet.   In den entschiedenen Fällen haben die Veranstalter jedoch nicht dargelegt,   dass dieser Zeitraum in einer praktisch relevanten Anzahl von Fällen nicht   ausreicht, um bei einer ausbleibenden Zahlung die Reise anderweitig verwerten   zu können.
Auch die Klauseln betreffend die Rücktrittspauschalen waren in den entschiedenen   Fällen unwirksam. Auch hier konnten die Reiseveranstalter nicht ausreichend   belegen, dass gewöhnlich Stornierungskosten in der behaupteten Höhe   anfallen

Kategorie: Allgemein | Veröffentlicht am 17. März 2015