Gesetzbuch, Aktentasche und Robe

Aktuell

Kündigung online abgeschlossener Verträge

Das Gesetz für faire Verbraucherverträge hat bereits wichtige Verbesserungen gebracht. So können Strom- und Gasverträge nicht mehr wirksam am Telefon abgeschlossen werden. Hier besteht eine ausdrückliche Bestätigungspflicht. Des Weiteren traten zum 1.3.2022 strengere Regelungen für stillschweigende Vertragsverlängerungen in Kraft.

Im nächsten Schritt wird ab dem 1.7.2022 für dauernde Schuldverhältnisse ein verpflichtender Kündigungsbutton im Online-Bereich eingeführt. Ein Vertrag im Internet ist schnell geschlossen – oftmals genügt dafür ein Klick. Die Kündigung des Vertrags gestaltet sich meistens wesentlich schwieriger. Häufig muss man sich durch mehrere Seiten klicken und am Ende doch noch per Brief oder Fax kündigen. Der Button als unkomplizierte Kündigungsmöglichkeit im Online-Bereich soll hier Abhilfe schaffen. Erfüllt der Unternehmer die Voraussetzungen dafür nicht, kann ein Verbraucher einen Vertrag, jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.

Kategorie: Kaufrecht | Veröffentlicht am 6. Juli 2022

Widerrufsrecht bei Online-Kauf von Eintrittskarten für Kultur- oder Sportveranstaltungen

Im Bürgerlichen Gesetzbuch sind einige Ausnahmen zum gesetzlichen Widerrufsrecht geregelt: u. a. Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Der Europäische Gerichtshof hatte am 31.3.2022 die Frage zu klären, ob das auch gilt, wenn der Verkauf über einen Zwischenhändler – hier: CTS Eventim – erfolgt.

Wie beim Kauf unmittelbar beim Veranstalter besteht beim Kauf über einen Vermittler kein Widerrufsrecht, sofern das wirtschaftliche Risiko der Ausübung des Widerrufsrechts den Veranstalter treffen würde. Demnach kann auch ein über einen Zwischenhändler gekauftes Ticket nicht widerrufen werden.

Im dem entschiedenen Fall wurde ein Konzert corona-bedingt abgesagt und der Ticketkäufer erhielt einen Gutschein. Dieser verlangte jedoch stattdessen die Rückzahlung.

Kategorie: Kaufrecht | Veröffentlicht am 6. Juli 2022

Vereinbarung von 4%iger Bearbeitungsgebühr statt Vorfälligkeitsentschädigung ist unwirksam

Die in einen Verbraucherdarlehensvertrag einbezogene formularmäßige Bestimmung einer laufzeitunabhängigen „Gebühr“ von 4 % des Darlehensbetrags für ein dem Darlehensnehmer unter Verzicht auf eine Vorfälligkeitsentschädigung eingeräumtes Sondertilgungsrecht verstößt gegen die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Zum Nachteil des Verbrauchers darf davon nicht abgewichen werden.

Dem Bundesgerichtshof lag folgender Sachverhalt zur Entscheidung vor: Eine Bank gewährte einem Kunden ein Wohnraumförderdarlehen in Höhe von 20.000 €. Finanziert wurde das Darlehen aus Mitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Im Darlehnsvertrag war geregelt, dass eine vorzeitige Rückzahlung, ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung, möglich ist. Die Bank berechnete jedoch eine 4%ige Bearbeitungsgebühr und behielt 800 € bei der Darlehensauszahlung ein.

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch darf die Vorfälligkeitsentschädigung 1 % des vorzeitig zurückgezahlten Betrags nicht überschreiten. Die vom Darlehensnehmer im ungünstigsten Fall zu zahlende Vorfälligkeitsentschädigung ist damit stets geringer als der von der Bank nach den Darlehensbedingungen einbehaltene Abzugsbetrag von 4 % des gesamten Darlehennennbetrags.

Kategorie: Kaufrecht | Veröffentlicht am 22. Juli 2016