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Schadensersatz bei abgebrochener Ebay-Auktion

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte in einem Fall am 10.12.2014 zu entscheiden,   ob zwischen Anbieter und Bieter im Rahmen einer Internet-auktion über das   Portal Ebay ein Kaufvertrag über ein Stromaggregat zum Kaufpreis von 1    € zustande gekommen ist. Der Anbieter bot bei Ebay ein Stromaggregat zur   Versteigerung an. Als Startpreis wurde 1 € und als Laufzeit 10 Tage eingegeben.   Nach 2 Tagen brach der Anbieter die Auktion ab. Zu der Zeit lag schon ein Gebot   von 1 € vor. Der Bieter verlangte vom Anbieter zunächst die Erfüllung   des Vertrages. Nachdem das Stromaggregat anderweitig veräußert worden   war, forderte er vom Anbieter Schadensersatz.
Der BGH kam zu dem Entschluss, dass hier zwischen dem Anbieter und dem Bieter   ein Kaufvertrag über den Verkauf des Stromaggregats zum Kaufpreis von 1    € zustande gekommen ist. Bei einer Internetauktion stellt die Einstellung   eines Gegenstandes zu Auktionszwecken in Verbindung mit der Freischaltung der   Angebotsseite eine auf den Verkauf des angebotenen Gegenstandes an denjenigen,   der innerhalb des festgelegten Angebotszeitraums das Höchstgebot abgibt,   gerichtete Willenserklärung dar und nicht lediglich eine unverbindliche   Aufforderung zur Abgabe von Angeboten. Ein online abgegebenes (Höchst-)Gebot   stellt gleichfalls eine wirksame, auf den Abschluss eines Kaufvertrages gerichtete   Willenserklärung dar. Ein im Wege einer Internetauktion zustande gekommener   Kaufvertrag, bei dem ein grobes Missverhältnis zwischen dem Höchstgebot   des Bieters und dem Wert des Versteigerungsobjekts besteht, ist nicht per se   als wucherähnliches Rechtsgeschäft wegen Sittenwidrigkeit gemäß   nichtig.
Nachdem das Aggregat anderweitig veräußert wurde, ist dem Bieter   eine Vertragserfüllung (Übergabe und Übereignung der Maschine)   unmöglich geworden. Er haftet damit auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung.   Die Höhe des entstandenen Schadens richtet sich nach dem Wert des geschuldeten   Gegenstandes. In diesem Fall unstreitig 8.500 €.

Kategorie: Zivilrecht | Veröffentlicht am 17. März 2015