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Dienstwagen zur privaten Nutzung erhöht unterhaltspflichtiges Einkommen

Wird einem unterhaltspflichtigen Arbeitnehmer ein Dienstwagen auch zur privaten   Nutzung zu Verfügung gestellt, erhöht sich sein unterhaltspflichtiges   Einkommen in dem Umfang, in dem er eigene Aufwendungen für die Unterhaltung   eines Pkw erspart. Das haben die Richter des Oberlandesgerichts Hamm am 10.12.2013   entschieden.

Die Richter führten in ihrer Begründung aus, dass der Unterhaltspflichtige   (hier Ehemann) insoweit einen monatlichen Nutzungsvorteil habe, der beim unterhaltspflichtigen   Einkommen zu berücksichtigen sei. Dieses erhöht sich um den Betrag   ersparter eigener Aufwendungen für die Unterhaltung eines Pkw, wenn einem   Arbeitnehmer ein Dienstwagen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt   wird.

Kategorie: Familienrecht | Veröffentlicht am 24. Juni 2014